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Auszug - Präzisierung der Richtlinien bzgl. laufender Geldleistungen an Tagespflegepersonen (TPP); hier: Private Zuzahlungen von Eltern an Tagespflegepersonen   

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:10 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02661 Präzisierung der Richtlinien bzgl. laufender Geldleistungen an Tagespflegepersonen (TPP); hier: Private Zuzahlungen von Eltern an Tagespflegepersonen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Richtlinien für laufende Geldleistungen und zusätzliche Leistungen an selbständige Tagespflegepersonen (Anlage A 1) werden um folgende Absätze ergänzt:

 

Das Tagespflegeentgelt setzt sich gemäß § 23 SGB VIII zusammen aus der Anerkennung der Förderleistung, dem Qualifizierungszuschlag und der Erstattung der angemessenen Sachkosten.

 

Von den Sachkosten erfasst sind:

 

gliche Verpflegung mit Essen und Getränken, mit ausreichend bzw. mehreren Mahlzeiten entsprechend der gebuchten Betreuungszeit

-Standardpflegeutensilien bzw. Hygienebedarf

-Spiel-, Freizeit- und Fördermaterialien (Spielgeld)

-Benutzung von Ausstattungsgegenständen wie z.B. Teppiche, Möbel etc.

-Verbrauchskosten wie Miete, Wasser, Strom

-Wegezeitenentschädigungen

 

Nicht erfasst sind spezielle einmalige Ausgaben mit Einverständnis der Eltern/beitrags- pflichtigen Personen, wie z.B. Ausflüge mit speziellen Eintritten (z.B. Zoobesuch mit Eintrittsgeld, Busfahrt, etc.).

 

Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson sind in diesem System ausgeschlossen und nicht zulässig (mit Ausnahme der speziellen, einmaligen Sonderausgaben). Hat eine Tagespflegeperson von den Eltern unberechtigt private Zuzahlungen verlangt und vereinnahmt, so wird das Entgelt um diesen Betrag gekürzt und den Eltern erstattet.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

17

Abstimmung:

einstimmig