Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Die Richtlinien für laufende Geldleistungen und zusätzliche Leistungen an selbständige Tagespflegepersonen (Anlage A 1) werden um folgende Absätze ergänzt:
Das Tagespflegeentgelt setzt sich gemäß § 23 SGB VIII zusammen aus der Anerkennung der Förderleistung, dem Qualifizierungszuschlag und der Erstattung der angemessenen Sachkosten.
Von den Sachkosten erfasst sind:
Tägliche Verpflegung mit Essen und Getränken, mit ausreichend bzw. mehreren Mahlzeiten entsprechend der gebuchten Betreuungszeit -Standardpflegeutensilien bzw. Hygienebedarf -Spiel-, Freizeit- und Fördermaterialien (Spielgeld) -Benutzung von Ausstattungsgegenständen wie z.B. Teppiche, Möbel etc. -Verbrauchskosten wie Miete, Wasser, Strom -Wegezeitenentschädigungen
Nicht erfasst sind spezielle einmalige Ausgaben mit Einverständnis der Eltern/beitrags- pflichtigen Personen, wie z.B. Ausflüge mit speziellen Eintritten (z.B. Zoobesuch mit Eintrittsgeld, Busfahrt, etc.).
Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson sind in diesem System ausgeschlossen und nicht zulässig (mit Ausnahme der speziellen, einmaligen Sonderausgaben). Hat eine Tagespflegeperson von den Eltern unberechtigt private Zuzahlungen verlangt und vereinnahmt, so wird das Entgelt um diesen Betrag gekürzt und den Eltern erstattet.
Abstimmungsergebnis
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