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Beschluss
1. § 8 Abs. 2 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 10 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien werden wie folgt neu gefasst:
§ 8 Abs. 2 Satz 2 GeschO: Darüber hinaus ist der Stadtrat zuständig, mit Ausnahme von Bewirtschaftungsmaßnahmen für Bauvorhaben bis zur Höhe von € 2.000.000,-, für die der Bau- und Konversionsausschuss, der Hochbauausschuss oder Sportausschuss (für Maßnahmen im Zusammenhang mit der ICF-Kanuslalom-WM 2022) als beschließender Ausschuss zuständig ist.
§ 9 Abs. 1 Nr. 10 GeschO: Sportausschuss 13 Mitglieder
für die Angelegenheiten - des Sport- und Bäderwesens - der ICF-Kanuslalom-WM 2022 mit allen Kompetenzen der einzelnen Fachausschüsse mit Ausnahme des Finanz- und Umweltausschusses;
Abweichend von § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien ist der Sportausschuss für Bewirtschaftungsmaßnahmen über € 150.000,- bis € 2.000.000,- für Maßnahmen/Bauvorhaben im Zuge der Kanuslalom WM 2022 / Generalsanierung des Olympiaparks am Eiskanal zuständig.
2. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.2019 in Kraft.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die nunmehr geltende Fassung der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien der Stadt Augsburg in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
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