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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 298 "Südlich Ahornerstraße, westlich der Äußeren Uferstraße" (Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02577 Bebauungsplan (BP) Nr. 298
"Südlich Ahornerstraße, westlich der Äußeren Uferstraße"
(Änderungs- und Aufstellungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. r den Bereich zwischen der Ahornerstraße (einschließlich) im Norden, der Äeren Uferstraße (einschließlich) und der Wertach im Osten, den Grundstücken Fl.Nr. 3978 und 3978/1, jeweils Gemarkung Augsburg, im Süden und dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Schwaben, dem Grundstück Fl.Nr. 134/11, Gemarkung Oberhausen, sowie der Donauwörther Straße und Schönbachstraße im Westen wird der BP Nr. 298 „dlich der Ahornerstraße, westlich der Äeren Ufer-straße“ aufgestellt.

 

2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 298 vom 29.11.2018 mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlagen).

 

3. Der BP Nr. 298 ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich

  den seit dem 29.05.1964 rechtskräftigen BP Nr. 211 „Zwischen Weiher-, Schönbach-, Ahorner- und Äere Uferstraße in Augsburg-Oberhausen“,

  den seit dem 30.01.1976 rechtskräftigen BP Nr. 211 A „Zwischen Weiher-, Schönbach-, Ahorner- und Äere Uferstraße in Augsburg-Oberhausen im Bereich der Teilfläche Fl.Nr. 3977/5, Gemarkung Augsburg an der Äeren Uferstraße“

  sowie in Teilen den seit dem 30.05.2008 rechtskräftigen BP Nr. 238 „rdlich der Ahornerstraße“

  und den seit dem 01.12.2006 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 269 „Westlich der Schönbachstraße“ und hebt diese insoweit auf.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

5. Der auf Seite 5 und Seite 10 genannte prozentuale Anteil von „bis zu 30 %“ wird in „20 % bis 30 % geförderter Wohnungsbau“ geändert.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

50

Abstimmung:

47:3