Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Die im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Teilfläche der Ortsstraße „Zur Inninger Mühle“ wird, entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 887 „Südlich der Bergheimer Straße (Inninger Mühle)“, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbe- deutung eingezogen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||