Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Für den Bereich zwischen der Ahornerstraße (einschließlich) im Norden, der Äußeren Uferstraße (einschließlich) und der Wertach im Osten, den Grundstücken Fl.Nr. 3978 und 3978/1, jeweils Gemarkung Augsburg, im Süden und dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Schwaben, dem Grundstück Fl.Nr. 134/11, Gemarkung Oberhausen, sowie der Donauwörther Straße und Schönbachstraße im Westen wird der BP Nr. 298 „Südlich der Ahornerstraße, westlich der Äußeren Ufer-straße“ aufgestellt.
2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 298 vom 29.11.2018 mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlagen).
3. Der BP Nr. 298 ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich • den seit dem 29.05.1964 rechtskräftigen BP Nr. 211 „Zwischen Weiher-, Schönbach-, Ahorner- und Äußere Uferstraße in Augsburg-Oberhausen“, • den seit dem 30.01.1976 rechtskräftigen BP Nr. 211 A „Zwischen Weiher-, Schönbach-, Ahorner- und Äußere Uferstraße in Augsburg-Oberhausen im Bereich der Teilfläche Fl.Nr. 3977/5, Gemarkung Augsburg an der Äußeren Uferstraße“ • sowie in Teilen den seit dem 30.05.2008 rechtskräftigen BP Nr. 238 „Nördlich der Ahornerstraße“ • und den seit dem 01.12.2006 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 269 „Westlich der Schönbachstraße“ und hebt diese insoweit auf.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
5. Der auf Seite 5 und Seite 10 genannte prozentuale Anteil von „bis zu 30 %“ wird in „20 % bis 30 % geförderter Wohnungsbau“ geändert.
Abstimmungsergebnis
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