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Auszug - Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnen am Wittelsbacher Park und Tiefgarage" (Einleitungsbeschluss Satzungsverfahren)  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:18 - 17:10   (öffentlich ab 14:35) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02581 Vorhaben- und Erschließungsplan
"Wohnen am Wittelsbacher Park und Tiefgarage"
(Einleitungsbeschluss Satzungsverfahren)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Der Stadtrat wird um Entscheidung gebeten, ob auf der Grundlage des vorliegenden Antrages des Vorhabenträgers, der BGS Projekt 3 GmbH & Co. KG, vom 22.11.2018 sowie der hierzu eingereichten VEP-Unterlagen, für die Grundstücke Fl.Nrn. 4957/13, 4957/15, 4957/16 (Teilfläche), 4957/17, 4957/19, 4957/20, 4958, 4958/1 und 4958/2, jeweils Gemarkung Augsburg (siehe Anlage 1), ein Bebauungsplanverfahren nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für das Vorhaben „Wohnen am Wittelsbacher Park und Tiefgarage eingeleitet werden soll.

 

2. Im Falle einer Einleitung gemäß Tenorpunkt 1. erfolgt diese unter der Maßgabe, dass vor einer weiteren Bearbeitung durch die Bauverwaltung seitens des Vorhabenträgers zunächst nachzuweisen ist, dass er in der Lage ist, das beantragte Vorhaben durch-zuführen. Hierfür ist ein Nachweis über die Verfügbarkeit über alle erforderlichen Grundstücke ebenso wie ein Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erbringen.

 

3. Im Falle einer Verfahrenseinleitung gemäß Tenorpunkt 1. und bei Erfüllung der Maßgabe gemäß Tenorpunkt 2. wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die Änderung des BP Nr. 868 und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) vorzubereiten.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig