Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Ziffer VIII Nr. 1. der Beförderungsrichtlinien für Beamtinnen und Beamte der Stadt Augsburg wird wie folgt geändert:
Nach dem Zusatz „ab Allgemeinem Dienstzeitbeginn“ wird der Zusatz „bzw. bei Fachlehrkräften, die die Befähigung für die 4. Qualifikationsebene durch eine Nachqualifizierungsmaßnahme erlangt haben, ab dem Zeitpunkt der Ernennung zur Studienrätin/zum Studienrat“ angefügt.
Abstimmungsergebnis
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