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Beschluss
I.Ziffer I des Beschlusses des Stadtrates vom 26.07.2018 (vgl. BSV/18/01993) wird aufgehoben.
II.Dem Inhalt des in Anlage I beigefügten Entwurfs der Satzung „Stiftung Staatstheater" (Stand: 04.12.2018) wird zugestimmt.
III.Der Kulturreferent wird gemäß § 5 Absatz I S. 1 und 2 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 04.12.2018 für die Zeit bis zum 31.08.2024 als Mitglied für die Stadt Augsburg im Stiftungsrat bestellt.
IV.Die von der Stadt Augsburg benannten Stiftungsräte werden beauftragt, im Wege eines Umlaufbeschlusses in der Stiftung Staatstheater:
1.den Beschluss des Stiftungsrates vom 28.09.2018, mit dem der Erlass der Stiftungssatzung in der vorgelegten Fassung zugestimmt wurde, aufzuheben; 2.dem Erlass der in der Anlage beigefügten Stiftungssatzung (Stand: 04.12.2018) zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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