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Auszug - Besondere Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel gem. Art. 66 GO i.H.v. 150.000 € sowie Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2018 nach Art. 67 Abs. 5 GO i.H.v. 1.299.000 € zugunsten der HSt. 2.63110.9502.00 VHK 401 für die Erweiterung der übergeordneten LSA-Steuerung (sog. "A-Welle" und "V-Welle") - zum Teil im Vorgriff auf die Rechtskraft des 2. Nachtragshaushaltes 2018  

 
 
Stadtrat Augsburg, ganztägig
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 17:15   (öffentlich ab 9:41) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DRI/18/02439 Besondere Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel gem. Art. 66 GO i.H.v. 150.000 ? sowie Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2018 nach Art. 67 Abs. 5 GO i.H.v. 1.299.000 ? zugunsten der HSt. 2.63110.9502.00 VHK 401 für die Erweiterung der übergeordneten LSA-Steuerung (sog. "A-Welle" und "V-Welle") - zum Teil im Vorgriff auf die Rechtskraft des 2. Nachtragshaushaltes 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird zur Kenntnis genommen.