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Beschluss
Der Vertreter der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH wird bevollmächtigt und beauftragt folgender Gesellschaftsvertragsänderung zuzustimmen: § 2 Abs. 1 der Satzung wird um folgende Buchstaben f) ergänzt: „[Gegenstand des Unternehmens ist] „die überwiegend selbständige Erbringung von Leistungen im Rahmen ihres allgemeinen Leistungsspektrums gegenüber der Gesellschafterin.“
Abstimmungsergebnis
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