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Beschluss
1.Die Liegenschaftsverwaltung wird beauftragt, die zum Abbruch des Anwesens „Neuburger Straße 94“ notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
2.Der Bewirtschaftung der Abbruchmaßnahmen wird zugestimmt. Haushaltsmittel stehen, nach Rechtskraft des 2. Nachtragshaushalts 2018, unter der Haushaltsstelle 1.88110.5001.02 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
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