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Auszug - Sondernutzungserlaubnis für das "Fest zur Ehre Gottes" (öffentliche Gottesdienstveranstaltung konfessionsübergreifend mit katholischen, evangelischen und freikirchlichen Leitern) am 14.07.2019 auf dem Rathausplatz  

 
 
Stadtrat Augsburg, Haushaltsverabschiedung Doppelhaushalt 2019/2020
TOP: Ö 38
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:36   (öffentlich ab 14:37) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02430 Sondernutzungserlaubnis für das "Fest zur Ehre Gottes" (öffentliche Gottesdienstveranstaltung konfessionsübergreifend mit katholischen, evangelischen und freikirchlichen Leitern) am 14.07.2019 auf dem Rathausplatz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 7 Beteiligt:Bürgeramt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

  1. Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der Veranstaltung „Fest zur Ehre Gottes“ auf dem Rathausplatz als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Fest zur Ehre Gottes e.V.) am 21.07.2019 die für die Durchführung der Veranstaltung „Fest zur Ehre Gottes“ notwendigen Sondernutzungsrechte auf dem Rathausplatz zu gewähren.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für den Betrieb der Veranstaltung festzusetzen, welche die berechtigten rechtlichen Belange der Anrainer umfassend becksichtigen.

 

  1. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung „Fest zur Ehre Gottes“ wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

49

Abstimmung:

43:6