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Beschluss - Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der Veranstaltung „Fest zur Ehre Gottes“ auf dem Rathausplatz als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Fest zur Ehre Gottes e.V.) am 21.07.2019 die für die Durchführung der Veranstaltung „Fest zur Ehre Gottes“ notwendigen Sondernutzungsrechte auf dem Rathausplatz zu gewähren.
- Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für den Betrieb der Veranstaltung festzusetzen, welche die berechtigten rechtlichen Belange der Anrainer umfassend berücksichtigen.
- Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung „Fest zur Ehre Gottes“ wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 49 | Abstimmung: | 43:6 |
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