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Auszug - Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Einführung einer neuen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 01.04.2021  

 
 
Stadtrat Augsburg, Haushaltsverabschiedung Doppelhaushalt 2019/2020
TOP: Ö 33
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:36   (öffentlich ab 14:37) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02383 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);
Einführung einer neuen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 01.04.2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Ab dem 01.04.2021 ist die Erhebung von Erschließungsbeiträgen aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, sofern seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind (Herstellungsfiktion).

 

Von der nachfolgenden Auflistung (Begründung, III.) aller von der gesetzlichen Herstellungsfiktion betroffenen Erschließungsanlagen und der von der Bauverwaltung vorgenommenen Bewertung der einzelnen Straßen wird zustimmend Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig