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Beschluss
1.Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 297 „Sportanlage westlich des Meierweges“ in der Zeit vom 22.05.2018 mit 22.06.2018 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 24.10.2018 (Anlage 1) behandelt.
2.Der Entwurf des BP Nr. 297 für den Bereich zwischen dem Meierweg (einschließlich) im Osten, dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.Nr. 796, Gemarkung Oberhausen, im Süden, den als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen genutzten Restflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 783, 788, 789, 790, 791, 791/2 und 792, jeweils Gemarkung Oberhausen, im Westen und dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Fl.Nr. 782, Gemarkung Oberhausen, im Norden, in der Fassung vom 24.10.2018 (Anlage 2) wird gebilligt.
3.Der BP Nr. 297 ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 09.08.1991 rechtsverbindlichen BP Nr. 227 A I „Gewerbegebiet südlich der Stuttgarter Straße - Teilbereich Süd“ komplett, sowie in Teilen den seit 27.09.1968 rechtsverbindlichen BP Nr. 227 „Zwischen der Hirblinger Straße, der geplanten Verbindungsstraße zur Zollernstraße, der Bürgermeister-Bunk-Straße, der Nordgrenze des Nordfriedhofes, dem Meierweg, den Fl.Nrn. 927 und 945/2 und der Bahnlinie Augsburg - Donauwörth in Augsburg-Oberhausen“ und hebt diese insoweit auf.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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