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Beschluss
Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 30.10.2018 (Anlage 2) beschriebenen Straßenflächen werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet. Abstimmungsergebnis
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