Auszug - Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung:
Besondere Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 682.500 ? bei HSt. 2.47990.9882.00 VHK 005 für die freiwillige Förderung zur Schaffung und zum Ausbau neuer Kinderbetreuungsplätze