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Beschlussempfehlung
Ab dem 01.04.2021 ist die Erhebung von Erschließungsbeiträgen aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, sofern seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind (Herstellungsfiktion).
Von der nachfolgenden Auflistung (Begründung, III.) aller von der gesetzlichen Herstellungsfiktion betroffenen Erschließungsanlagen und der von der Bauverwaltung vorgenommenen Bewertung der einzelnen Straßen wird zustimmend Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
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