Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung zwischen der Stadt Augsburg, dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Augsburg e.V. und dem Bezirk Schwaben zu erarbeiten, welche die Finanzierung der sozialpsychiatrischen Betreuung regelt. Im Gegenzug wird dem Fachbereich Wohnen und Unterbringung ein Belegungsrecht für freie Plätze eingeräumt. Ein Abschluss der Vereinbarung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen. Eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.
Ziffer 2 und Ziffer 3 der Begründung sind aus redaktionellen Gründen bzw. finanzieller Sicht gemäß Tischvorlage (Anlage) zu ändern. Abstimmungsergebnis
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