Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Im Rahmen eines Doppelhaushalts 2019/2020 wird die Haushaltssatzung gemäß Beilage mit getrennten Festsetzungen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erlassen.
2. Mitbeschlossen wird die Haushaltsplanung für das Jahr 2019 und das Jahr 2020 samt ihren Bestandteilen und Anlagen entsprechend der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschluss beschlossenen Änderungen gemäß beiliegendem Änderungsverzeichnis.
3. Der Finanzplanung 2018/2022 sowie dem Investitionsprogramm bis 2022 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen (siehe beiliegendes Änderungsverzeichnis) zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2021 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.
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