Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss Der Ausschuss für Bildung und Ausbildung genehmigt folgende Regularien für die Untervermietung von Wohnungen an Beschäftigte durch die Kindertagesbetreuung.
Für diesen Personenkreis sind Ein-Zimmer-Appartements in einem Appartementhaus vorgesehen. Der Untermietvertrag ist zu befristen. Der Vertrag soll den Azubis bzw. Praktikanten nach Abschluss der Ausbildung ein weiteres Jahr einräumen, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Für die Dauer der Ausbildung trägt dieser Personenkreis 50 v.H. der Pauschalmiete von derzeit 415,00 €. Mit erfolgreichem Abschluss ist die Pauschalmiete in der Höhe zu tragen, in der die Anmietung erfolgt. Nach Ablauf eines Jahres nach Ende der Ausbildung ist eine Miete von 515,00 € zu entrichten.
Der Untermietvertrag ist zu befristen. Der Vertrag soll den Kinderpflegern/innen max. zweieinhalb Jahre einräumen, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Dieser Personenkreis trägt für ein Jahr ab Mietbeginn die Kosten der Kaltmiete in Höhe von 65 v.H. Nach einem Jahr ist die Kaltmiete in voller Höhe zu entrichten. Nach einem weiteren Jahr ist ein Zuschlag zur Kaltmiete in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Betriebs- und Heizkosten sind grundsätzlich vom Nutzer zu tragen.
Der Untermietvertrag ist zu befristen. Der Vertrag soll den Erziehern/innen max. zweieinhalb Jahre einräumen, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Dieser Personenkreis trägt für ein Jahr ab Mietbeginn die Kosten der Kaltmiete in Höhe von 80 v.H. Nach einem Jahr ist die Kaltmiete in voller Höhe zu entrichten. Nach einem weiteren Jahr ist ein Zuschlag zur Kaltmiete in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Betriebs- und Heizkosten sind grundsätzlich vom Nutzer zu tragen.
Der Untermietvertrag ist zu befristen. Der Vertrag soll Führungskräften max. zwei Jahre einräumen, um sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Die Kaltmiete ist in voller Höhe zu entrichten. Nach einem Jahr ist ein Zuschlag zur Kaltmiete in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Betriebs- und Heizkosten sind grundsätzlich vom Nutzer zu tragen. 5. Bei der Vergabe der Wohnungen ist der Entfernung zum bisherigen Wohnort Rechnung zu tragen. Bereits in Augsburg wohnhafte Mitarbeiter/innen werden nicht berücksichtigt. 6. Die Untermietverträge sind so zu gestalten, dass beim Ausscheiden aus der Beschäftigung bei der Kindertagesbetreuung Stadt Augsburg zeitgleich das Untermietverhältnis endet.
Abstimmungsergebnis
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