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Auszug - Vollzug der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern vom 14. September 2018 gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung hier: 10 %iger Eigenanteil bei Inanspruchnahme der Fördermittel  

 
 
Stadtrat Augsburg, Verabschiedung 2. Nachtrag 2018 und Haushaltseinbringung für Doppelhaushalt 2019/2020
TOP: Ö 27
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02291 Vollzug der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern vom 14. September 2018 gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung
hier: 10 %iger Eigenanteil bei Inanspruchnahme der Fördermittel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat
Federführend:Gesundheitsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Stadt Augsburg erklärt vorbehaltlich einer Förderzusage des Freistaates Bayern und der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten ihre Bereitschaft, die Richtlinien zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung zu vollziehen und den Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag (maximale Gesamtzuweisung 40 Euro / Geburt im Stadtgebiet) zur Vorlage bei der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken) vorzubereiten. Der Förderantrag beinhaltet eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen und die Ausarbeitung eines Kosten- und Finanzierungsplanes.

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils (mindestens 10 %) zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen. Eine Berücksichtigung im Haushalt erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und vorbehaltlich einer Förderzusage.

 

Die Mindesthöhe des Eigenanteils beträgt bei 10 %iger Beteiligung ca. 24.000 Euro / Förderjahr. Für den Bewilligungszeitraum 2018 wird der Faktor vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch gesondert festgesetzt, nachdem die Meldungen der Krankenhäuser nach Art. 24 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) für das Jahr 2017 vollständig vorliegen. Für die weiteren Förderjahre (2019, 2020, 2021) beträgt der Faktor 40.

 

Der Eigenanteil der Stadt Augsburg verteilt sich folgendermaßen auf die fünf Jahre:

 

2018 maximal 23.380 Euro

2019 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro

2020 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro

2020 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro

2021 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro

 

Da die Antragstellung auf Fördermittel nach der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern bis zum 31.10.2018 befristet ist, ergibt sich die Eilbedürftigkeit des Beschlusses.

 

Der Eigenanteil für den Vollzug der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe soll im Haushalt des Referates 7 eingeplant werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig