Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
In den nachstehend aufgeführten Fußgängerbereichen in der Innenstadt ist derzeit wegerechtlich der ausnahmsweise zulässige Radverkehr auf die Zeit von 20:30 Uhr bis 9:00 Uhr beschränkt. Künftig wird der Radverkehr in der Zeit von 20:30 Uhr bis 11 Uhr zugelassen. Betroffen hiervon sind:
• Ludwigstraße/ Teilstück • Annastraße • Steingasse • Martin-Luther-Platz • Rathausplatz/ Teilstück (Bereich zwischen Steingasse und Karolinenstraße) • Philippine-Welser-Straße • Fuggerplatz • Welserplatz (im Bereich der ehemaligen Annastraße)
Abstimmungsergebnis
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