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Beschlussempfehlung
1.Der Beschluss vom 29.10.2010 über die Festsetzung der Flächen bzw. Frontmeter für die einzelnen Geschäftssparten auf den Plärrerveranstaltungen (Drucksache-Nr. 10/00160) wird aufgehoben.
2.Ausgehend von regelmäßig insgesamt ca. 1.030 Frontmetern, erfolgt die Neuaufteilung der Sparten künftig in einem Teil I (Kindergeschäfte, Rund- und Hochfahrgeschäfte, Autoskooter, Belustigungs- und Laufgeschäfte, Geisterbahnen, Riesenräder sowie Großgeschäfte wie z. B. Schienen- und Wasserbahnen) mit insgesamt ca. 425 Metern und einem Teil II (Imbiss- und Getränkeausschank, Süßwaren, Verlosungen, Schieß-, Spiel- und Verkaufsgeschäfte) mit insgesamt ca. 480 Metern.
3.Die Anzahl der Frontmeter für drei Festzelte bleibt wie bisher bei ca. 125 Metern.
4.Die Verteilung der Frontmeter innerhalb von Teil I und Teil II erfolgt unter Wahrung eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes z. B. bei verändertem Verbraucherverhalten oder nach Bewerberlage im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Veranstalters durch die Verwaltung. Ein Ausgleich der Frontmeter kann immer nur innerhalb eines Teils durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
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