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Beschluss
1. Die Baumaßnahme des Gesellschaft und Tennisclub Schießgraben e.V. zum Neubau einer Tennishalle entsprechend der Projektdarstellung (Anlage 3) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Unter Anwendung der städtischen Sportförderrichtlinien wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen (VEs) in den jeweiligen Haushalten für die Fördermaßnahme auf der Grundlage der vom BLSV festgelegten zuwendungsfähigen Kosten ein Investitionskostenzuschuss bis zur Höhe von 300.000 € und ein zinsloses Darlehen von 150.000 € gewährt. Der Zeitpunkt der jeweiligen Bereitstellung der Fördergelder richtet sich nach dem Investitionsprogramm für den UA 55020 - Allgemeine Förderung des Sports. (Anlage 4)
Abstimmungsergebnis
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