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Beschluss
1. Die Baumaßnahme des TSV Inningen e.V. zum Neubau einer Einfachturnhalle entsprechend der Projektdarstellung (Anlage 3) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Unter Anwendung der städtischen Sportförderrichtlinien wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen (VEs) in den jeweiligen Haushalten für die Fördermaßnahme auf der Grundlage der vom BLSV festgelegten zuwendungsfähigen Kosten ein Investitionskostenzuschuss bis zur Höhe von 278.000 € und ein zinsloses Darlehen von 118.450 € gewährt. Der Zeitpunkt der jeweiligen Bereitstellung der Fördergelder richtet sich nach dem Investitionsprogramm für den UA 55020 - Allgemeine Förderung des Sports.
Abstimmungsergebnis
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