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Beschluss
1. Der stufenweisen Angleichung der Fördereinheit bei der städtischen Vereinspauschale (derzeit 0,17 Euro) an die staatliche Vereinspauschale (derzeit 0,29 Euro) sowie der Anhebung des Pro-Kopf-Jugendzuschusses von 19 Euro auf 20 Euro pro Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel ab 2019 zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dadurch entstehenden Ausgaben von insgesamt ca. 610.000 Euro im Jahr 2019 und ca. 690.000 Euro im Jahr 2020 (Vereinspauschale 360.000 Euro, Pro-Kopf-Jugendzuschuss 330.000 Euro) zu den jeweiligen Haushalten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anzumelden.
3. Das in den Erläuterungen des Verwaltungshaushalts bei der Haushaltsstelle 1.55020.7001.01 dargestellte Verfahren, wonach gemäß Stadtratsbeschluss vom 26.07.2007 die veranschlagten Haushaltsmittel zunächst für den Pro-Kopf-Jugendzuschuss und der Rest für die städtische Vereinspauschale herangezogen werden, bleibt bestehen. (Satz 2 gestrichen.)
Abstimmungsergebnis
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