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Beschluss
1.Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des VBP Nr. 479 „Zwischen Friedberger Straße und Wilhelm-Hauff-Straße (Schwabencenter)“ in der Zeit vom 22.05.2017 mit 23.06.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 07.08.2018 (Anlage 1) behandelt.
2.Der räumliche Geltungsbereich des VBP Nr. 479 wird im Norden im Bereich der Wilhelm-Hauff-Straße geringfügig vergrößert (Anlage 2a).
3.Der Entwurf des VBP Nr. 479 für den Bereich zwischen dem Alten Heuweg im Osten, der Wilhelm-Hauff-Straße (teilweise einschließlich) im Norden, dem Schäfflerbach im Westen und der Friedberger Straße (einschließlich) bzw. der Gentnerstraße (einschließlich) im Süden, in der Fassung vom 07.08.2018 (Anlage 2) wird gebilligt.
4.Der VBP Nr. 479 ändert mit seinem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit dem 19.12.1969 rechtskräftigen BP Nr. 422 A „Zwischen der Friedberger Straße, dem Schäfflerbach und dem Alten Heuweg“ und hebt diesen insoweit auf.
5.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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