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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 678 "Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:45 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/02087 Bebauungsplan (BP) Nr. 678
"Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)"
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 678 „Beidseits der Blücherstraße (KUKA-Areal)“ in der Zeit vom 27.11.2017 bis 29.12.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 22.08.2018 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2.Der Entwurf des BP Nr. 678 für den Bereich zwischen der Trasse der Localbahn im Nordwesten, dem Gewerbegebiet beidseits der Zusamstraße und der Blücherstraße (einschließlich) im Nordosten, dem Neuen Ostfriedhof im Südosten und der Zugspitz-straße (einschließlich) im Südwesten, in der Fassung vom 22.08.2018, wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.Der BP Nr. 678 ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 21.07.1967 rechtsverbindlichen BP Nr. 627 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Zugspitzstraße, Localbahn, Blücherstraße und dem Wohnbaugebiet Hoch-zoll-Nord in Augsburg-Lechhausen“, den seit dem 01.09.1967 rechtsverbindlichen BP Nr. 617 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Zugspitzstraße und Lech, nördlich der Schöneckstraße in Augsburg-Hochzoll“ und den seit dem 16.01.1970 rechtsver-bindlichen BP Nr. 626 A „Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes für das Ge-biet zwischen Blücherstraße, projektierter Umgehungsstraße, Stätzlinger Straße und Localbahn“ und hebt diese insoweit auf.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig