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Beschluss
I.Die einschlägigen Bewirtschaftungsbefugnisse (Haushaltsstellen mit der AOD 2300) im Zusammenhang mit dem Anwesen Maximilianstraße 48 (Haushaltsunterabschnitt 32130 Nachlass Höhmann-Haus) werden zum 01.11.2018 dem Liegenschaftsamt (AOD 2300) zugewiesen. Die haushaltsmäßige Abbildung erfolgt im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts 2018.
II.Ziffer I Satz 2 des Stadtratsbeschlusses vom 29.04.2004 (vgl. Drucksache Nr. 04/00148) wird mit Wirkung ab 01.11.2018 aufgehoben, da sie zu vorstehender Ziffer 1 in Widerspruch steht.
Abstimmungsergebnis
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