Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Dem Personalüberleitungsvertrag in der als Anlage beiliegenden Form wird zugestimmt.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, redaktionelle Änderungen des Personalüberleitungsvertrages oder inhaltliche Änderungen von nicht wesentlicher Bedeutung, die sich im Rahmen der Endabstimmung ergeben ohne erneute Gremienbefassung einzuarbeiten.
3.Die Stiftungsratsmitglieder der Stadt Augsburg werden beauftragt, dem Abschluss des Personalüberleitungsvertrages in der konstituierenden Stiftungsratssitzung zuzustimmen.
4.Das Informationsschreiben zum Betriebsübergang gemäß § 613a BGB an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Theaters Augsburg entsprechend der beiliegenden Anlage, insbesondere die verlängerte Widerspruchsfrist von 12 Monaten bis 31.08.2019, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
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