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Auszug - Theater Augsburg - Einstellung des Eigenbetriebes der Stadt Augsburg "Theater Augsburg" und Auflösung - Betriebssatzung für den Betrieb der Stadt Augsburg "Theater Augsburg" vom 08.12.2013 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 24.07.2014 Erlass einer Aufhebungssatzung - Vertretungsberechtigung für den Eigenbetrieb der Stadt Augsburg "Theater Augsburg" in der Abwicklung - Altdarlehen für die Brecht-Bühne   

 
 
WRK für den Eigenbetrieb 'Theater Augsburg' (Sondersitzung)
TOP: Ö 5
Gremium: WRK für den Eigenbetrieb Theater Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
TVO/18/02040 Theater Augsburg
- Einstellung des Eigenbetriebes der Stadt Augsburg "Theater Augsburg" und Auflösung
- Betriebssatzung für den Betrieb der Stadt Augsburg "Theater Augsburg" vom 08.12.2013 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 24.07.2014
Erlass einer Aufhebungssatzung
- Vertretungsberechtigung für den Eigenbetrieb der Stadt Augsburg "Theater Augsburg" in der Abwicklung
- Altdarlehen für die Brecht-Bühne

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Referent/Initiator:Thomas Weitzel, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 5   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

I.Der Betrieb des Eigenbetriebes der Stadt Augsburg „Theater Augsburg“ wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.08.2018 eingestellt und in der Folge aufgelöst. Die Verwaltung wird eine dementsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Augsburg vornehmen.

 

II.Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind zu ergreifen. Dies beinhaltet insbesondere die Beendigung der laufenden Geschäfte, die Erfüllung bestehender Verpflichtungen, die Einziehung von Forderungen, die Rückführung des in den Eigenbetrieb eingebrachten Stammkapitals an die Stadt Augsburg sowie eventuell erforderliche Nichtverlängerungen.

 

III.Dem Erlass der in Anlage beigefügten Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Betrieb der Stadt Augsburg „Theater Augsburg“ vom 08.12.2013 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 24.07.2014 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufhebungssatzung im Amtsblatt der Stadt Augsburg zu veröffentlichen, wenn alle erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte erfolgt sind.

 

IV.Die bisherige Vertretungsberechtigung des künstlerischen Werkleiters für den Eigenbetrieb der Stadt Augsburg „Theater Augsburg“, Herrn Andrécker endet mit Ablauf des 31.08.2018. Ab 01.09.2018 wird Herr Bücker jedoch bevollmächtigt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die zur Auflösung des Eigenbetriebs erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere auch eventuell erforderliche Nichtverlängerungen. Die Verwaltung wird eine dementsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Augsburg vornehmen.

 

V.Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien zu gegebener Zeit vorzubereiten.

 

VI.Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Altdarlehen des Eigenbetriebs „Theater Augsburg“r die Brecht-Bühne zwar auf die Stiftung Staatstheater Augsburg übergehen soll, der jährliche Schuldendienst jedoch bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens allein durch die Stadt bezuschusst werden soll.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig