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Beschluss
1.Die Realisierung der o. g. Maßnahme wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet.
2.Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und Fördermittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
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