Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Der Stadtrat der Stadt Augsburg spricht sich für eine besondere Verantwortlichkeit und Sensibilität aus, die bei der Einordnung eines Landes als sicheres Herkunftsland notwendig ist, und bringt zugleich zum Ausdruck, dass der zuständigen Bundesrepublik Deutschland und den zuständigen Gerichten der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit hierzu das Vertrauen, dass diese notwendige Verantwortlichkeit und Sensibilität besteht, ausgesprochen wird.
2.Der Stadtrat der Stadt Augsburg spricht sich dafür aus, dass innerhalb laufender Asylverfahren sachgerechte Maßnahmen ergriffen werden, um menschlichen Problemen, die durch das Asylverfahren auftreten können, vorzubeugen bzw. deren Ursachen abzubauen und appelliert, die Wartezeiten bis zu einer Entscheidung im Asylverfahren möglichst zu reduzieren.
3.Der Stadtrat der Stadt Augsburg spricht sich für einen durch die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder - Innenministerkonferenz“ abgestimmten gleichmäßigen und bundeseinheitlichen Vollzug der sogenannten „3 plus 2“-Regel aus.
4.Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.03.2018 zum Resolutionsvorschlag des Augsburger Flüchtlingsrats und der Helferkreise (vgl. Anlage 2) wird im Übrigen abgelehnt. Der Antrag ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Abstimmungsergebnis
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