Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Augsburg und der Stadt Augsburg zur Errichtung und Betrieb eines Jugendzeltplatzes (Rücklenmühle) zum 30.06.2021 zu kündigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionelle Neuausrichtung in Verbindung mit den erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen des Schullandheims Zusamzell zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die voraussichtlichen Kosten sind dem Stadtrat darzulegen.
Abstimmungsergebnis
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