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Auszug - 1. Feinsteuerung der Nutzungen im Gewerbegebiet Haunstetten Nordwest, 1. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 847: Umstellung vom vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch - (BauGB) auf das Regelverfahren und Präzisierung der Planungsziele 2. Erlass einer Veränderungssperre (Satzungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg, ganztägig
TOP: Ö 39
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:20 - 15:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01785 1. Feinsteuerung der Nutzungen im Gewerbegebiet Haunstetten Nordwest, 1. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 847: Umstellung vom vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch - (BauGB) auf das Regelverfahren und Präzisierung der Planungsziele
2. Erlass einer Veränderungssperre (Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die vom Stadtrat der Stadt Augsburg am 27.07.2017 beschlossene 1. Änderung des BP Nr. 847 „Gewerbegebiet Haunstetten Nordwest“ (Anlage 1) wird, ent-sprechend den Erläuterungen in der Begründung, vom vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB auf das Regelverfahren umgestellt. Es ist zeitnah ein Vorentwurf mit Umweltbericht zu erarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

2.Zielsetzung der Änderungssatzung bleibt weiterhin, die textlichen Festsetzungen im Rahmen der Nutzungssteuerung dahingehend zu ergänzen, dass bei der Art der bau-lichen Nutzung künftig keine weiteren Bordelle, bordellartige Betriebe und sexbezo-gene Vergnügungsstätten mehr zulässig sind. Auch sonstige Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden.

 

3.Die Planungsziele der Änderungssatzung werden, nachdem ein entsprechender Planungsbedarf hierfür mittlerweile geklärt wurde, dahingehend konkretisiert, dass Festsetzungen zur Steuerung von Einzelhandelsnutzungen sowie zur Gestaltung von Werbeanlagen getroffen werden. Ebenso werden Regelungen zum Umgang mit dem im Gebiet bestehenden Störfallbetrieb aufgenommen.

 

4.Zur Sicherung der mit der Änderungssatzung zum BP Nr. 847 beabsichtigten Planung wird für deren Geltungsbereich eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuhren.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

48

Abstimmung:

47:1