Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Der Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Gersthofen, dem Landkreis Augsburg und der kreisfreien Stadt Augsburg zwischen A.der Autobahn A 8 und der Augsburger Kläranlage und B.entlang des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Weges westlich der Kläranlage wird zugestimmt. 2.Es wird zugestimmt, dass die auf dem Gebiet der Stadt Gersthofen liegenden Grundstücke der Gemarkung Gersthofen, Flurstücksnummern 239/40, 239/56, 239/57, 239/60, 239/61, 239/63, 239/65, 240, 240/2, 240/6, 240/7, 240/8, 241, 241/7, 297 und 657/15 der Stadt Augsburg, Gemarkung Oberhausen, eingegliedert werden.
Abstimmungsergebnis
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