Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 290.000 € bei HSt. 1.31250.6551.01, AUGSBURG Innovationspark, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten - Sonderbewirtschaftung bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Wenigerausgaben bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 992, Erschließung des Innovationsparks, Tiefbauherstellung/Straßenbau in gleicher Höhe.
Diese Besondere Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt und die Ausgabemittel mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen werden.
Abstimmungsergebnis
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