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Auszug - Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 422.000 ? für die bauliche Erweiterung der Räume der Verwaltung der Kindertagesbetreuung Stadt Augsburg im 6. Stock des Gebäudes Hermanstr. 1 (Hochbauunterhalt-Einzelmaßnahmen HSt. 1.46400.5001.02)  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01879 Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 422.000 ? für die bauliche Erweiterung der Räume der Verwaltung der Kindertagesbetreuung Stadt Augsburg im 6. Stock des Gebäudes Hermanstr. 1 (Hochbauunterhalt-Einzelmaßnahmen HSt. 1.46400.5001.02)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel für die bauliche Erweiterung der Räume der Verwaltung der Kindertagesbetreuung in Höhe von 422.000 € bei HSt. 1.46400.5001.02 Kindertagesstätten, Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen, bewilligt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei:

 

HSt. 2.46400.9401.00 VHK 001 Kindertagesstätten-Sanierungen incl. Brandschutz-Sonderprogramm, Hochbauherstellung in Höhe von 200.000 €,

 

HSt. 2.46400.9401.00 VHK 016 Kindertagesstätten-Sanierungen (Sonderprogramm Hochbauamt), Hochbauherstellung in Höhe von 140.000 € sowie

 

HSt. 1.46400.5001.00 Kindertagesstätten, Kleiner Bauunterhalt und Wartung, in Höhe von 82.000 €.

 

Die Besondere Bewilligung wird (inkl. Übertragbarkeitsvermerk) im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig