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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel für die bauliche Erweiterung der Räume der Verwaltung der Kindertagesbetreuung in Höhe von 422.000 € bei HSt. 1.46400.5001.02 Kindertagesstätten, Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen, bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei:
HSt. 2.46400.9401.00 VHK 001 Kindertagesstätten-Sanierungen incl. Brandschutz-Sonderprogramm, Hochbauherstellung in Höhe von 200.000 €,
HSt. 2.46400.9401.00 VHK 016 Kindertagesstätten-Sanierungen (Sonderprogramm Hochbauamt), Hochbauherstellung in Höhe von 140.000 € sowie
HSt. 1.46400.5001.00 Kindertagesstätten, Kleiner Bauunterhalt und Wartung, in Höhe von 82.000 €.
Die Besondere Bewilligung wird (inkl. Übertragbarkeitsvermerk) im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt.
Abstimmungsergebnis
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