Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 330.000 € bei HSt. 2.36510.9401.00 VHK 801, Neugestaltung / Neukonzeption Mozarthaus, Hochbauherstellung bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 30.000 € bei HSt. 2.36510.3686.00 VHK 801, Neugestaltung / Neukonzeption Mozarthaus, Spenden von übrigen Bereichen und in Höhe von 300.000 € bei HSt. 1.80010.2101.00, Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen, Gewinnablieferungen und Dividende.
Nach Art. 67 Abs. 5 GO wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 194.000 € zugunsten der HSt. 2.36510.9401.00 VHK 801 Neugestaltung / Neukonzeption Mozarthaus, Hochbauherstellung umgewidmet. Die Deckung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 2.33110.9401.00 VHK 212, Generalsanierung / Neubau von Spielstätten des Theaters, Hochbauherstellung in gleicher Höhe.
Im 2. Nachtragshaushalt 2018 soll die Besondere Bewilligung nach Art. 66 GO nachveranschlagt, die Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung nach Art. 67 Abs. 5 GO durch die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung für o. g. Maßnahme ersetzt werden.
Die Inanspruchnahme der Ausgabemittel ist erst nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen möglich.
Abstimmungsergebnis
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