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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 330.000 ? für Beschaffung eines Ölspurbeseitigungsfahrzeugs  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01913 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 330.000 € für Beschaffung eines Ölspurbeseitigungsfahrzeugs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 330.000 € bei HSt. 2.13010.9351.02 VHK 003, Fahrzeugbeschaffungen Feuerwehr / Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung bewilligt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen beim Vorhaben „Vorbereitende Maßnahmen und Planungen“ im Sanierungsgebiet Mobilitätsdrehscheibe Hauptbahnhof

-i. H. v. 149.048 € bei HSt. 2.61710.3601.00 VHK 002, Investitionsförderung vom Bund

-i. H. v. 49.682 € bei HSt. 2.61710.3611.09 VHK 002, Investitionsförderung vom Land - 13c FAG

-i. H. v. 7.452 € bei HSt. 2.61710.3611.08 VHK 002, Investitionsförderung vom Land - GVFG

und durch Wenigerausgaben i. H. v. 123.818 € bei HSt. 1.91010.8501.00, Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft / Allgemeine Deckungsreserve.

 

Die Besondere Bewilligung wird im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig