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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 895.000 ? für Grunderwerbungen in Lechhausen  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01911 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 895.000 ? für Grunderwerbungen in Lechhausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 895.000 € bei HSt. 2.88110.9321.00 VHK 004, Allgemeine Grunderwerbungen / Grunderwerb bewilligt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei HSt. 2.31250.9321.00 VHK 111, Grundstücksangelegenheiten Innovationspark Augsburg / Grunderwerb.

 

Die Besondere Bewilligung ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses am 25.07.2018 (GRU/18/01831) zu diesem Grundstücksgeschäft.

 

Die Besondere Bewilligung wird im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig