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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 895.000 € bei HSt. 2.88110.9321.00 VHK 004, Allgemeine Grunderwerbungen / Grunderwerb bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei HSt. 2.31250.9321.00 VHK 111, Grundstücksangelegenheiten Innovationspark Augsburg / Grunderwerb.
Die Besondere Bewilligung ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses am 25.07.2018 (GRU/18/01831) zu diesem Grundstücksgeschäft.
Die Besondere Bewilligung wird im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt.
Abstimmungsergebnis
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