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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 250.000 ? im Bereich "Hochbauunterhalt - Sondermittel" für die Augsburger Schulen  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01907 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 250.000 ? im Bereich "Hochbauunterhalt - Sondermittel" für die Augsburger Schulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 250.000 € bei der Haushaltsstelle 1.20010.5001.22 - Schulverwaltung / Hochbauunterhalt - Sondermittel Schulen bewilligt.

 

Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe auf den Haushaltsstellen 2.21110.3611.00 VHK 312 - GTS-Ausbau und Neubau Einfachturnhalle Grundschule Vor dem Roten Tor / Investitionsförderung vom Land in Höhe von 49.000 € und 2.21110.3611.00 VHK 418 - Gebundene Ganztagsschule Werner-Egk-Grundschlule / Investitionsförderung vom Land in Höhe von 201.000 €.

 

Die Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt und die Haushaltsstelle 1.20010.5001.22 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig