Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
I.Dem Inhalt des in Anlage I beigefügten Entwurfs der Satzung "Stiftung Staatstheater Augsburg" (wird nachgereicht) wird zugestimmt.
II.Der Oberbürgermeister der Stadt Augsburg, Herr Dr. Kurt Gribl und die Bürgermeisterin und Finanzreferentin der Stadt Augsburg, Frau Eva Weber werden gemäß § 5 Absatz I S. 1 der Stiftungssatzung für die Zeit von sechs Jahren als Mitglieder für die Stadt Augsburg im Stiftungsrat bestellt.
III.Die von der Stadt Augsburg benannten Stiftungsräte und der Kulturreferent werden beauftragt, in der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung Staatstheater Augsburg dem Erlass der Stiftungssatzung zuzustimmen. Dies gilt auch, falls sich aufgrund von Änderungen im Gesetzestext die Notwendigkeit ergeben sollte, den Satzungstext anzupassen oder im Falle von Änderungen von nicht wesentlicher Bedeutung.
Abstimmungsergebnis
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