Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung (mit der Maßgabe, dass die korrespondierende Grundstücksvorlage ebenso im Stadtrat beschlossen wird)
1.Der Errichtung eines jüdischen Friedhofs auf dem Gelände des Neuen Ostfriedhofs auf Teilflächen der Fl.Nrn. 1273,1274,1275 und 1277 der Gemarkung Lechhausen unter Trägerschaft der Israelitischen Kultusgemeinde Schwaben-Augsburg Körperschaft des Öffentlichen Rechts wird zugestimmt. 2.Die Flächen sollen im Wege eines gesondert zu beschließenden Grundstücksübertragungsvertrages an die Israelitische Kultusgemeinde Schwaben-Augsburg übertragen werden. 3.Die Israelitische Kultusgemeinde übernimmt im Gegenzug die Verpflichtung der Stadt Augsburg jüdische Begräbnisstätten anzubieten. 4.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Satzungsregelung zum Beschluss vorzulegen, mit der die Flächen aus dem Geltungsbereich der Friedhofssatzung herausgenommen werden. 5.Die genannten Flächen werden als jüdischer Friedhof gewidmet. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
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