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Auszug - Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Wegerechtliche Verfahren  

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 14
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:10 - 19:33   (öffentlich ab 15:40) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01941 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Wegerechtliche Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Mobilitäts- und Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1.Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 02.07.2018 (Anlage 2) beschriebenen Straßen werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.

 

2.Die in beiliegendem Lageplan 2 (Anlage 4) schraffiert gekennzeichnete Teilstrecke des öffentlichen Feldwegs „Feldweg entlang des Westufers der Singold (verlängerte Tiberiusstraße)“ wird wegen Änderung der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße „Tiberiusstraße/ Teilstück“ aufgestuft. Die aufzustufende Teilstrecke beginnt auf Höhe der Südwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 112/19 Gem. Inningen und endet auf Höhe der Einmündung der Ortsstraße „rgermeister-Lutzenberger-Weg“. Von der Aufstufung erfasst wird eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1254 Gemarkung Inningen.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung das Verfahren zur Einziehung der im beiliegenden Lageplan 3 (Anlage 5) schraffiert dargestellten Teilfläche der Ortsstraße „Zur Inninger Mühle“, entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 887 „dlich der Bergheimer Straße (Inninger Mühle)“, einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig