Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1.Die in der Aufstellung der Stadtbauverwaltung vom 02.07.2018 (Anlage 2) beschriebenen Straßen werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu öffentlichen Straßen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.
2.Die in beiliegendem Lageplan 2 (Anlage 4) schraffiert gekennzeichnete Teilstrecke des öffentlichen Feldwegs „Feldweg entlang des Westufers der Singold (verlängerte Tiberiusstraße)“ wird wegen Änderung der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße „Tiberiusstraße/ Teilstück“ aufgestuft. Die aufzustufende Teilstrecke beginnt auf Höhe der Südwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 112/19 Gem. Inningen und endet auf Höhe der Einmündung der Ortsstraße „Bürgermeister-Lutzenberger-Weg“. Von der Aufstufung erfasst wird eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1254 Gemarkung Inningen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung das Verfahren zur Einziehung der im beiliegenden Lageplan 3 (Anlage 5) schraffiert dargestellten Teilfläche der Ortsstraße „Zur Inninger Mühle“, entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 887 „Südlich der Bergheimer Straße (Inninger Mühle)“, einzuleiten (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
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