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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 219 D "Nördlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, östlich der Grenzstraße" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)"   

 
 
Bau- und Konversionsausschuss
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bau- und Konversionsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:10 - 19:33   (öffentlich ab 15:40) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01830 Bebauungsplan (BP) Nr. 219 D
"Nördlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, östlich der Grenzstraße"
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 219 D „rdlich der Bürgermeister-Ackermann-Straße, östlich der Grenzstraße“ in der Zeit vom 18.07.2016 bis 26.08.2016 eingegangenen Stellung-nahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 28.06.2018 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2.Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 219 D wird im Südosten, im Bereich des Gelzbestandes entlang der Bürgermeister-Ackermann-Straße, um einen schmalen Streifen des Grundstückes Fl.Nr. 4521, Gemarkung Augsburg, verringert (siehe Anlage 2.a).

 

3.Der Entwurf des BP Nr. 219 D für den Bereich zwischen der rgermeister-Ackermann-Straße im Süden, der Reinöhlstraße und der Grenzstraße (einschließlich) im Westen, der Kleingartenanlage „Hessenbachstraße“ (teilweise einschließlich) im Norden und der vorhandenen Wohnbebauung im Baugebiet „Am Alten Hessenbach“ sowie der Sportanlage des TSV Pfersee im Osten, in der Fassung vom 28.06.2018, wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

4.Der BP Nr. 219 D ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 13.01.1967 rechtsverbindlichen BP Nr. 219 „Zwischen Hessenbach-, Bürgermeister-Ackermann-Straße, Grenzstraße und Bahnkörper“ und hebt diesen insoweit auf.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des bis zum 12.05.2017 geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

10:1